Aktuelle Informationen zu COVID-19

Schulbesuch bei Erkrankung

Krankmeldung von Schüler:innen 

Bitte melden Sie - bis 08:00 Uhr - das (krankheitsbedingte) Fehlen ihres Kindes im Sekretariat unter der bekannten Nummer 04791 – 17-799 (unter Angabe des Namens, des Jahrgangs und der voraussichtlichen Rückkehr zum Unterricht).

Die Absonderungsverordnung wurde mit dem 01.02.2023 nicht erneut verlängert. Dies hat zur Folge, dass man bei einer Corona-Infektion nicht mehr zu Hause bleiben muss.

Für alle, die sich unsicher sind, ob Sie in die Schule gehen sollten, gilt stets: Wenn ich krank bin und mich unwohl fühle, so dass ich nicht in der Lage bin zu Lernen oder Angst habe andere anzustecken, bleibe ich solange zu Hause, bis ich mich wieder fit fühle/gesund bin. Dies gilt unabhängig von der Krankheit, denn ein Körper muss bei jeder Krankheit die nötige Zeit haben, um gesund zu werden.